-- WEBONDISK OK --

Demo gegen Corona-Maßnahmen in Freiburg nur mit Maske genehmigt
VG Freiburg lehnt Eilantrag ab

Mit Beschluss vom 10.12.2021 (Az.: 4 K 3545/21) hat das Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag des Versammlungsleiters im Vorfeld einer für den 11.12.2021 geplanten und angemeldeten Corona-Demonstration in der Freiburger Innenstadt abgelehnt. Dieser wandte sich gegen eine von der Stadt Freiburg erteilte Auflage, die das Tragen von medizinischen Masken während der Versammlung angeordnet hatte.

Für den 11.12.2021 war in Freiburg unter dem Motto „Für Freiheit, Menschlichkeit und Vernunft. Wir fordern ein Ende aller Corona-Maßnahmen (…)“ eine Versammlung mit Aufzug angemeldet und geplant, zu der ca. 1.200 Menschen erwartet wurden. Die Stadt Freiburg genehmigte am 9.12.2021 die Versammlung unter der Auflage, dass Versammlungsteilnehmer eine medizinische Maske tragen müssen. Davon ausgenommen sein sollten Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, denen das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Letztere müssen dies durch ein mitzuführendes ärztliches Attest bescheinigen und ersatzweise einen Plexiglas-Schutz (sog. Vollvisierung) tragen.

Das Gericht lehnte nach einer gebotenen überschlägigen Prüfung den Eilantrag aus folgenden Gründen ab: Die von der Stadt Freiburg angeordnete Maskenpflicht für Versammlungsteilnehmer sei voraussichtlich rechtmäßig, weil ansonsten die unmittelbare Gefahr einer Ansteckung unter den Versammlungsteilnehmern und einer Übertragung des Corona-Virus von diesen auf andere Personen bestünde.

Rechtsgrundlage für den Erlass einer solchen Auflage sei der § 15 des Versammlungsgesetzes, wonach Versammlungen von einschränkenden Maßnahmen abhängig gemacht werden können, wenn ansonsten eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung drohe. Dessen Voraussetzungen seien nach Ansicht des Gerichts erfüllt. Typischerweise werde auf Versammlungen laut gesprochen und skandiert, wodurch vermehrt Aerosole und Tröpfchen freigesetzt würden.

Außerdem bestünde erfahrungsgemäß die Gefahr, dass bei Versammlungen mit ca. 1.200 erwarteten Teilnehmern die empfohlenen Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Die örtlichen beengten Verhältnisse in der Freiburger Innenstadt mit einer großen Zahl von weiteren Personen, die sich zeitgleich zur Versammlung dort aufhielten, trägen ihr Übriges dazu bei. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Versammlung im Freien stattfinde.

Angesichts der durchschnittlichen Anzahl der aktiven Corona-Fälle in der Stadt Freiburg von 9 pro 100 Einwohnern sei davon auszugehen, dass dann ca. 10 bis 15 an COVID-19 Erkrankten sich im Bereich der Versammlung befänden und damit ein konkretes Infektionsrisiko bestünde. Durch die Tragen einer Maske werde das Risiko einer Infektion reduziert.

Tatjana Wellenreuther, Richard Boorberg Verlag