Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft. Gemäß Art. 9 dieses Gesetzes tritt das SE-Beteiligungsgesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2004. Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinie: 2001/86/EG.