Artikel 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das BBPlG am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 tritt abweichend davon § 1 in Verbindung mit den Nummern 29 und 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes an dem Tag in Kraft, an dem die nach § 14 b Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche strategische Umweltprüfung für die dort bezeichneten Vorhaben abgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.