Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 28. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2894) tritt das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz am 24. Dezember 2022 in Kraft.