Amtliche Fußnote: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (ABl. L 261 vom 7. 10. 2022, S. 1).
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Strompreisbremsegesetz am 24. Dezember 2022 in Kraft.