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Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach dem Ausgangsstoffgesetz (Ausgangsstoffgesetzzuständigkeitsverordnung - AusgStGZuVO)
Artikel 1 der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach dem Ausgangsstoffgesetz (Ausgangsstoffgesetzzuständigkeitsverordnung – AusgStGZuVO) und zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung tritt die Ausgangsstoffgesetzzuständigkeitsverordnung am 21. Mai 2022 in Kraft.