Artikel 2 der Verordnungen der Landesregierung zur Anerkennung von Begünstigungen nach dem Landesgrundsteuergesetz und über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im gemeindefreien Gebiet „Gutsbezirk Münsingen“. Gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im gemeindefreien Gebiet „Gutsbezirk Münsingen“ am 11. Februar in Kraft.