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Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (6)
Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben (8)
§ 7 Eingliederungsmaßnahmen (1)
§ 7 a Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben (1)
§ 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen (1)
§ 8 a Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen (1)
§ 9 Eingliederungs- und Zulassungsschein (1)
§ 10 Stellenvorbehalt (1)
§ 10 a Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1)
Unterabschnitt 3 Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit (5)
Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (7)
Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten (40)
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (7)
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen (25)
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (5)
Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (6)
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (7)
Abschnitt 8 Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (11)
Teil 3 Beschädigtenversorgung (18)
Teil 4 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen (3)
Teil 5 Organisation, Verfahren, Rechtsweg (4)
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
2009
(
BGBl.
I
S. 3054
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
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