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Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten (40)
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (7)
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§ 45 Anwendungsbereich (1)
§ 46 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (1)
§ 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (1)
§ 48 Pfändung, Abtretung und Verpfändung (1)
§ 49 Rückforderung (1)
§ 50 Aufrechnung und Zurückbehaltung (1)
§ 51 (weggefallen) (1)
§ 52 (weggefallen) (1)
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (1)
§ 54 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld (1)
§ 55 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst (1)
§ 55 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (1)
§ 55 b Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (1)
§ 55 c Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (1)
§ 55 d Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (1)
§ 55 e Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes (1)
§ 55 f Abzug für Pflegeleistungen (1)
§ 55 g Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (1)
§ 56 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (1)
§ 57 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (1)
§ 58 Entziehung der Versorgung (1)
§ 59 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene (1)
§ 60 Anzeigepflicht (1)
§ 61 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge (1)
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (5)
Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (6)
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (7)
Abschnitt 8 Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (11)
Teil 3 Beschädigtenversorgung (18)
Teil 4 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen (3)
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§ 56 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
2009
(
BGBl.
I
S. 3054
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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