Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Gemäß Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland am 18. Mai 2017 in Kraft.Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 2005/36/EG, 2013/55/EU.