Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
Rechtsstand anzeigen
Verordnung über die Art der Daten, die nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes zur Grenzfahndung und zur grenzpolizeilichen Beobachtung gespeichert werden dürfen (Grenzfahndungsdatenverordnung - GFDV)