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Streit um Kunstrasenplatz – VG Stuttgart weist Eilantrag eines Landwirts in Uhingen ab

Stuttgart. Derzeit sorgt eine Debatte um Kunstrasenplätze bei Kommunen und Sportvereinen für Unsicherheit. Die Rasenplätze gelten als umweltschädlich, weshalb derzeit auf EU-Ebene ein Konsultationsverfahren durchgeführt wird. Städte und Gemeinden befürchten ein künftiges Verbot von Kunstrasenplätzen und kostenintensive Auflagen zum Austausch von schädlichen Materialien. Jetzt befasste sich auch das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart mit dem Streit. Es lehnte den Eilantrag eines Landwirts gegen den Bau eines Kunstrasenplatzes in Uhingen (Landkreis Göppingen) ab, warnte aber gleichzeitig die Stadt, sehenden Auges das Risiko eines künftigen Verbots einzugehen. Inzwischen meldete sich hingegen die EU-Kommission, ein Verbot sei nicht geplant.

Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik wird bei der Verlegung von Kunstrasen Mikroplastik freigesetzt. Unter Berufung auf die Studie hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagen, Mikroplastik als schädlich in die einschlägige REACH-Verordnung der EU aufzunehmen.

Darauf hatte sich der Landwirt in dem Eilverfahren berufen

Wie jetzt das VG klar machte, stellt Mikroplastik momentan aber noch keinen umweltschädlichen Stoff im Sinne der REACH-Verordnung dar, „weil er in deren Anhängen nicht aufgezählt wird“, so das VG. Und auch das derzeit stattfindende Konsultationsverfahren helfe dem Landwirt nicht.

In dem Verfahren besteht noch bis zum 20.09.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme. Laut EU-Kommission soll ein konkreter Änderungsvorschlag der REACH-Verordnung im Frühjahr 2020 vorgelegt werden; die anschließende Änderung soll voraussichtlich 2022 in Kraft treten.

In dem Eilverfahren kamen die Richter daher zu dem Schluss, der Landwirt verlange, dass die die Stadt Uhingen sich schon heute an mögliches künftiges Recht halten müsse. Darauf habe der Landwirt aber keinen Anspruch.

Die Richter versäumten aber auch nicht, die Stadt Uhingen darauf hinzuweisen, dass diese „ein Risiko eingeht, im Falle eines möglichen Inkrafttretens nachträgliche Auflagen zu erhalten, die bereits verbauten Materialien zu ändern.“

Wie groß dieses Risiko tatsächlich ist, ist derzeit allerdings unklar

Vor dem Hintergrund der zum Teil heftig geführten Debatte gab inzwischen die EU-Kommission bekannt, dass ein Verbot von Kunstrasenplätzen nicht geplant sei und die Kommission, sollte Mikroplastik in die REACH-Verordnung aufgenommen werden, eine mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen „verhältnismäßige“ Lösung sicherstellen wolle. Wie u.a. die erst kürzlich erfolgte und heftig kritisierte Einstellung der finanziellen Förderung von Fußballvereinen in Baden-Württemberg seitens der Landesregierung zeigt, ist ein Ende der Diskussion damit freilich noch nicht in Sicht.

Johannes Buschbeck, Richard Boorberg Verlag