Art. 2 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät. Gemäß Art. 6 dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgte am 11. August 1998.