Artikel 20 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien. Gemäß Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes tritt das Seeanlagengesetz am 1. Januar 2017 in Kraft.