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Rechtsstand anzeigen
Fünfundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - alte Fassung - (55. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2479), letzte Änderung vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2204)