Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärte in der Pressemitteilung Nr. 103/2010 vom 13. April 2010, dass die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aufgrund von Verstößen gegen das Zitiergebot (Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 GG) nichtig ist.