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Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (Postbeamtenaltersteilzeitverordnung - PostBATZV)
vom 7. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2204)*1, letzte Änderung vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2877)
Artikel 1 des Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG. Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung ist die PostBATZV am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.