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Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung - TelekomBATZV)
vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 594), letzte Änderung vom 4. September 2020 (BGBl. I S. 1987)