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Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz sowie über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung
vom 15. Dezember 2008 (GBl. 2009 S. 2), letzte Änderung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99)