Artikel 1 der Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und zur Änderung anderer Verordnungen. Gemäß Artikel 4 Abs. 1 dieser Verordnung ist die Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.