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Verordnung der Landesregierung über die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Dienststellen der Kriegsopferversorgung für die Durchführung der Versorgung wegen Impfschäden - alte Fassung -
vom 7. November 1972 (GBl. S. 617), letzte Änderung vom 5. Dezember 2023 (GBl. S. 432)