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Neunundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz - alte Fassung - (Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung - 49. AnrV)
vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1526), letzte Änderung vom 12. Juni 2018 (BGBl. I S. 842)