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Siebenundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz - alte Fassung - (Siebenundvierzigste Anrechnungsverordnung - 47. AnrV)
vom 19. Juni 2015 (BGBl. I S. 995), letzte Änderung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1364)