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Dreiundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - alte Fassung -
vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2036), letzte Änderung vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1364)