Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg. Gemäß Artikel 9 dieses Gesetzes ist das Gesetz über europäische Mitteilungspflichten zu im Erziehungsbereich tätigen Personen am 5. Dezember 2015 in Kraft getreten.Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (ABl. L 354 vom 28. 12. 2013, S. 132).