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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)*1, letzte Änderung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584)
Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen. Gemäß Artikel 5 dieser Verordnung ist die OStrV am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.