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Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe - alte Fassung - (Versorgungs-TV)
vom 4. November 1966 , letzte Änderung vom 1. März 2002 (GABl. S. 287)
vom 4. November 1966 , letzte Änderung vom 30. Oktober 2001
vom 4. November 1966 , letzte Änderung vom 5. Oktober 2000
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern,der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch durch den Vorstand,einerseitsund(Redaktionelle Anmerkung: Der Versorgungs-TV i. d. F. des TV v. 1. 2. 1996 zur Einführung der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost – TV EZV-O – und des 23. Änd.-TV v. 26. 6. 1997 sind getrennt, aber wortgleich vereinbart worden a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr – Hauptvorstand –, diese zugleich handelnd für die– Gewerkschaft der Polizei,– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,– IG Bauen – Agrar – Umwelt,gemeinsam mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für den Marburger Bund, – diese für Angestellte und angestelltenversicherungspflichtige Auszubildende –, und b) mit der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes.)andererseitswird zur Regelung der Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe folgendes vereinbart: