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Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 7 für Auszubildende (Ost) - alte Fassung -
vom 31. Januar 2003 , letzte Änderung vom 12. Oktober 2006
vom 31. Januar 2003
Zwischender Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,einerseitsund(Redaktionelle Anmerkung: Je ein Tarifvertrag gleichen Wortlauts ist mit a) ver.di – Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für– die Gewerkschaft der Polizei,– die Industriegewerschaft Bauen – Agrar – Umwelt,– den Marburger Bund,b) dbb tarifunion, diese zugleich handelnd für– den deutschen Handels- und Industrieangesellten-Verband,– die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen,– den Bund Deutscher Kriminalbeamter,vereinbart worden.)andererseitswird gemäß § 8 Abs. 1 Mantel-TV Azubi-O vom 5. März 1991 Folgendes vereinbart: