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Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG)
vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1393)*1, letzte Änderung vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311)
Artikel 1 der Verordnung zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ist die WODrittelbG am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.