Artikel 1 des Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze. Gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes sind § 2 Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 3, § 7, § 8 Abs. 2 und § 9 am 1. Oktober 2005, das AAG im Übrigen am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.