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Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über Gebühren für Amtshandlungen nach dem Geflügelfleischhygienerecht - alte Fassung - (Geflügelfleischhygiene-Gebührenverordnung*1 )
vom 12. Mai 2000 ( GBl. S. 464 ), letzte Änderung vom 14. Dezember 2004 ( GBl. S. 895)
Amtliche Fußnote: Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. Januar 1985 über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch (ABl. EG Nr. L 32 S. 14) in der Fassung der Richtlinien 93/118/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 85/73/EWG über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch (ABl. EG Nr. L 340 S. 15) und 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der Veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Richtlinien 90/675/EWG und 91/496/EWG (ABl. EG Nr. L 162 S. 1).