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Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Übernahme von Bürgschaften des Landes und der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft - alte Fassung - (VwV Bürgschaften)
vom 19. August 2016 (GABl. S. 583), letzte Änderung vom 30. Juni 2022 (GABl. S. 695)