Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
Rechtsstand anzeigen
Delegierte Verordnung (EU) 2015/1555 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Einhaltung des vorgeschriebenen antizyklischen Kapitalpuffers durch die Institute im Einklang mit Artikel 440 - alte Fassung -
(ABl. L 244 vom 19. 9. 2015 S. 1), letzte Änderung vom 15. März 2021 (ABl. L 136 vom 21. 4. 2021 S. 1)