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Rechtsstand anzeigen
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391)*1, letzte Änderung vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512)
Artikel 1 der Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ist die StromGVV am 8. November 2006 in Kraft getreten.