Artikel 1 des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Gemäß Artikel 16 dieses Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz am 2. September 2016 in Kraft getreten.In diesem Gesetz finden sich technische Vorgaben, die in Teil 2 im Kapitel 3 zusammengefasst sind. Diese Regelungen wurden notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17. 9. 2015, S. 1).