Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das AWG am 1. September 2013 in Kraft. Abweichend davon sind die §§ 4,5 und 11 gemäß Artikel 4 Absatz 2 bereits am 14. Juni 2013 in Kraft getreten.