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Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)
vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739)*1, letzte Änderung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 172)
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Wettbewerbsregistergesetz am 29. Juli 2017 in Kraft.