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Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ (Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - WStBG)
vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982)*1, letzte Änderung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5247)
Artikel 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes. Gemäß Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ am 18. Oktober 2008 in Kraft getreten.