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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom 29. Juni 2016 (BGBl. 2017 II S. 1078), ratifiziert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. II S. 1077), in Kraft getreten am 23. November 2017 gemäß Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 8. Dezember 2017 (BGBl. II S. 1560)