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§ 21 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (1)
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§ 24 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten (1)
§ 24 b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (1)
§ 25 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung (1)
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Unterabschnitt 7 Ausgleich bei Altersgrenzen (2)
Unterabschnitt 8 Berufsförderung der Berufssoldaten (3)
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (7)
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Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (6)
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (7)
Abschnitt 8 Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (11)
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§ 25 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
2009
(
BGBl.
I
S. 3054
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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