Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung anderer Vorschriften (2. WehrDiszNOG). Gemäß Artikel 11 Absatz 1 dieses Gesetzes ist die WDO am ersten Tag des fünften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft getreten. Die Verkündung erfolgte am 21. August 2001.