Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung. Gemäß Artikel 8 dieses Gesetzes ist das SchVG am 5. August 2009 in Kraft getreten.