Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
Rechtsstand anzeigen
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698)*1, letzte Änderung vom 11. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 354)
Artikel 1 des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes. Gemäß Artikel 10 dieses Gesetzes sind § 4 Abs. 3, § 20 Abs. 3, § 27 Abs. 5 und § 28 Abs. 2 des WpPG am 28. Juni 2005 in Kraft getreten; im Übrigen ist das WpPG am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.