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Rechtsstand anzeigen
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz - AdÜbAG)
vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950)*1, letzte Änderung vom 12. Februar 2021 (BGBl. I S. 226)
Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts. Gemäß Artikel 6 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.