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Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen*1
vom 2. Oktober 1973 (BGBl. 1986 II S. 826), ratifiziert durch Gesetz vom 25. Juli 1986 (BGBl. II S. 825), in Kraft getreten am 1. April 1987 gemäß Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 25. März 1987 (BGBl. II S. 220)
Das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007 (ABl. L 192 vom 22. 7. 2011 S. 51) ersetzt gemäß seinem Artikel 48 im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommen sowie das Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, soweit ihr Anwendungsbereich zwischen diesen Staaten mit demjenigen des Übereinkommens vom 23. November 2007 übereinstimmt. Gemäß Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. Juli 2014 (BGBl. I S. 887) ist das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen zum 1. August 2014 in Kraft getreten.