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Verordnung der Landesregierung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Gesetz vom 22. Dezember 1977 zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
vom 4. April 1978 (GBl. S. 229), letzte Änderung vom 20. Juni 2000 (GBl. S. 477)