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Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Legalisation deutscher Urkunden, die Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie die Befreiung von der Legalisation
vom 21. Mai 2020 (Die Justiz S. 188), letzte Änderung vom 20. Juni 2023 (Die Justiz S. 261)