Amtliche Fußnote: Diese Verordnung dient der Umsetzung des Beschlusses 2003/48/JI des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus gemäß Artikel 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP (ABl. EG 2003 Nr. L 16 S. 68).