Dem Staatsvertrag ist durch das Gesetz über den Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Hessen über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters vom 27. März 1953 (GBl. BW S. 24) zugestimmt worden. Das Gesetz ist am 31. März 1953 in Kraft getreten.