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Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfegesetz - EGMRKHG)
vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 829)*1, letzte Änderung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Änderung der Finanzgerichtsordnung. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes ist das EGMRKHG am 25. April 2013 in Kraft getreten.